Gut zu wiSSen

WIE bekomme ich eine Behandlung?

Wenn Sie bei sich, Ihrem Kind oder Angehörigen, Auffälligkeiten oder Problematiken in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Hören oder Schlucken (Logopädie) oder in den Bereichen Wahrnehmung, Konzentration, Bewegung, Verhalten oder Alltagsbewältigung (Ergotherapie) vermuten, sollten Sie zur genaueren Abklärung Ihre Ärztin / Ihren Arzt aufsuchen. Ihre Ärztin / Ihr Arzt kann feststellen, ob die Notwendigkeit einer logopädischen oder ergotherapeutischen Behandlung besteht und gegebenenfalls eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen.

Logopäd*innen und Ergotherapeut*innen zählen zu den Heilmittelerbringern. Wir sind weisungsgebunden und dürfen nur auf ärztliche Anorndnung tätig werden. Auf Grund dessen ist es notwendig, dass Sie vor der Anfrage in einer Praxis die Zustimmung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes zur Durchführung einer logopädischen / ergotherapeutischen Maßnahme haben.

Eine Verordnung (Rezept) muss nach Ausstellung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Es ist sinnvoll erst einen Termin in einer Praxis zu vereinbaren und dann die Verordnung (Rezept) bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt abzuholen. Bitte lassen Sie uns vor Ihrem ersten Termin eine gültige Verordnung zukommen, damit wir diese auf ihre Korrektheit hin prüfen können. 

WIE gestaltet sich eine Behandlung?

Um eine individuelle bedürfnisorientierte Behandlung gestalten zu können, sind uns folgende Punkte besonders wichtig:

  • ausführliches Erstgespräch
  • standardisierte Diagnostik / Befunderhebung
  • Besprechen des Befundes
  • gemeinsame Zielsetzung bezüglich der Behandlung
  • Ermittlung des therapeutischen Vorgehens
  • umfassende Erklärung der Behandlungsart
  • Raum für Fragen
  • bei Bedarf Beratung von Angehörigen / Pflegepersonal oder anderen Beiteiligten
  • Berücksichtigung der persönlichen Verfassung in jeder Einheit
  • Wohlfühlatmosphäre in einem geschützten Rahmen
  • Zwischen- / Endbefundungen
  • Reflexion über die Zielsetzung

Die Behandlungen finden je nach Verordnung, Störungsbild und Verfügbarkeit ein bis drei Mal wöchentlich bei uns in den Praxen oder als Haus- oder Heimbesuche statt. Die Behandlungsdauer pro Sitzung beträgt zwischen 30 und 60 Minuten. Wie viele Einheiten eine Therapie in Anspruch nimmt, ist sehr individuell.

WELCHE Ärzt*innen können Heilmittelverordnungen (Rezepte) ausstellen?

  • Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin
  • Ärzt*innen für Allgemeinmedizin
  • Fachärzt*innen (wie beispielsweise: Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen, Pneumolog*innen, Neurolog*innen, Psychiater*innen)
  • Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin
  • Ärzt*innen für Allgemeinmedizin
  • Fachärzt*innen (wie beispielsweise: Neurolog*innen, Psychiater*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Orthopäd*innen)

WER trägt die Kosten?

Informationen bezüglich der Kostenübernahme einer Behandlung erhalten Sie bei uns in der Praxis. 

Wir orientieren uns mit unseren Privatpreisen an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) nach Buchner & Partner und nutzen damit ein vergleichbares öffentlich zugängliches Instrument zur Preisgestaltung.

Da es unzählige private Krankenversicherungen und ebenso viele unterschiedliche Tarife gibt, sind die individuellen Verträge zwischen Ihnen und Ihrem Kostenträger (Beihilfe, privater Versicherungsträger) für die Kalkulation unserer Preise nicht relevant. Ob und in welchem Umfang Ihre Kasse bezuschusst, ist von Ihren individuellen Verträgen abhängig und kann von uns nicht beeinflusst werden.

Wir haben folgende Kriterien zur Preiskalkulation berücksichtigt:

  • Berufsfachliche Qualifikation
  • Berufserfahrung
  • Überdurchschnittliche / Spezielle Qualifikation
  • Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung
  • Vor- und Nachbereitungsaufwand
  • Therapiefördernde Umstände
  • Regionale Aspekte

Die Preise werden wie folgt kalkuliert:

  • es wird der 1,4 – 2,3-fache Satz des Regelsatzes verwendet (Regelsatz = ausgehandelter bundeseinheitlicher Satz zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Heilmittelverbänden)
  • der Multiplikator (1,4 – 2,3) wird anhand der oben aufgeführten Kriterien ermittelt
  • diese Preise sind inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, der Aneignung spezieller Fachkenntnisse, Nutzung von Verbrauchs- und Therapiematerialien etc.
  • unsere Privatpreise teilen wir Ihnen gerne persönlich mit

Honorarvertrag:

  • in der ersten Einheit erhalten Sie eine detaillierte Preisliste des zutreffenden Bereiches (Logopädie und / oder Ergotherapie)
  • sobald das Rezept vorliegt wird ein Honorarvertrag erstellt, indem die für Sie zutreffenden Preisposten aufgeführt und festgelegt sind
  • es wird ein Honorarvertrag zwischen Praxis und Patient*in / gesetzliche/-r Vertreter*in geschlossen, nicht zwischen Praxis und Kostenträger
  • Sie können diesen Vertrag vorab bei Ihrem Kostenträger / Ihrer Erstattungsstelle einreichen und prüfen ob die Kosten für die Therapie in voller Höhe, anteilig oder nicht übernommen werden 
  • die im Honorarvertrag aufgeführten Sätze gelten als vereinbart und sind durch die / den Patient*in / gesetzliche/-r Vertreter*in in voller Höhe zu begleichen, unabhängig davon, ob die Erstattungsstellen diese ganz, nicht oder nur teilweise erstatten

Beihilfe:

  • erstattet in der Regel die Kosten in Höhe der aktuellen Beihilfehöchstsätze
  • die Beihilfesätze sind als ein Mindestbeitrag anzusehen und nicht kostendeckend (Bundesministerium des Inneren)
  • unsere Praxissätze liegen über den Beihilfehöchstsätzen
  • die Differenz kann durch einen privaten Versicherungsträger oder privat geleistet werden 

Wir arbeiten in einem Arbeitsfeld, indem wir stets mit persönlichen bewegenden Schicksalen konfrontiert sind. Dies erschwert uns natürlich die Preisgestaltung. Wir möchten trotz allem ein transparentes, nachvollziehbares und faires Preissystem haben, welches für jede/-n  Patient*in gleichermaßen gilt. Daher sehen wir von individuellen Preisverhandlungen ab.

Wir möchten auch weiterhin unseren qualitativen Standard halten, eine stetige Weiterentwicklung verfolgen und eine Wertschätzung unserer Arbeit erfahren.

Mehr zum Thema der Preisgestaltung von Heilmittelerbringern erfahren Sie hier: www.privatpreise.de

INFOS : Anmeldung, Wartezeit, Absagen

Sie können uns telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail bezüglich Ihrer Anfrage bzw. der Terminvereinbarung kontaktieren.

  • Tel.:          07131 / 40 52 142 (Therapie im Zentrum – Flein)
  • Tel.:          07131 / 20 34 196 (Familienpraxis im Staufenbergzentrum – Sontheim)
  • E-Mail:     info@logo-ergo-heilbronn.de

Wir können Ihre Anrufe während unserer Therapien leider nicht persönlich entgegennehmen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter:

  • mit Ihrem Namen
  • mit Ihrer Telefonnummer
  • mit Ihrem Anliegen (so kann vorab schonmal eine Auswahl einer geeigneten Therapeutin erfolgen)
  • mit Ihren möglichen Zeitfenstern (je flexibler Sie zeitlich sind, desto schneller kann ein Termin gefunden werden)

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Wir sind sehr bemüht möglichst schnell einen geeigneten Termin für Sie zu finden. Wir möchten Sie bitten, alle für Sie möglichen Zeitfenster anzugeben. Kindergartenkinder behandeln wir gerne am Vormittag, da einerseits die Konzentration höher ist und andererseits die Nachmittagstermine dringend für die Schulkinder benötigt werden. 

Je flexibler Sie sind, desto schneller kann ein Termin vereinbart werden. 

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte rechtzeitig (siehe Absageregelung) Bescheid.

  • Tel.:          07131 / 40 52 142 (Therapie im Zentrum – Flein)
  • Tel.:          07131 / 20 34 196 (Familienpraxis im Staufenbergzentrum – Sontheim)
  • E-Mail:     info@logo-ergo-heilbronn.de

Absageregelung:

  • Fristgerechte Absage: 

Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Wir vereinbaren in diesem Fall einen Ersatztermin oder setzen die Therapie in der nächsten Woche weiter fort.

  • Kurzfristige Absage:

Sollte eine kurzfristige Absage (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) aufgrund akuter Erkrankung oder dringender Notfälle notwendig sein, möchten wir Sie bitten uns umgehend zu informieren. In diesem Fall bieten wir Ihnen während des laufenden Rezeptes zwei kurzfristige Ersatztermine an. Sollte das Wahrnehmen einer dieser Termine nicht möglich sein, müssen wir Ihnen den entfallenen Termin privat in Rechnung stellen.

  • keine Absage:

Unentschuldigte Termine werden privat in Rechnung gestellt.

Der Therapieerfolg hängt erheblich vom regelmäßigen Wahrnehmen der Termine ab.

Die vereinbarten Termine finden regelmäßig ein- oder mehrmals wöchentlich statt. Ihr Behandlungstermin wird Ihnen freigehalten und eine Therapeutin steht Ihnen in dieser Zeit zur Verfügung. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu besetzt werden. Nicht stattgefundene Therapien werden nicht von den Kostenträgern übernommen. Dabei spielt der Absagegrund keine Rolle. Nach § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkassen, müssen wir Ihnen für unentschuldigte oder kurzfristige Absagen den Termin privat in Rechnung stellen. Aus Kulanz bieten wir Ihnen bei kurzfristigen Absagen aus triftigen Gründen (akute plötzliche Erkrankung / dringender Notfall) an, den Termin, wie unter Punkt “kurzfristige Absagen” beschrieben, nachzuholen. Die Höhe der Gebühr des ausgefallenen Termins richtet sich nach dem Satz der Leistung der verordneten Therapieart (Ergotherapie), der Therapiezeit (Logopädie) oder des vereinbarten Privatsatzes (Ergotherapie / Logopädie). Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass das Unterschreiben eines entfallenen Termins auf dem Rezept, nicht zulässig und in unserer Praxis nicht möglich ist.

Es steht in beidseitigem Interesse die Termine verbindlich und regelmäßig wahrzunehmen.

Sollte die Therapie nicht regelmäßig stattfinden oder häufig unentschuldigt entfallen, behalten wir uns das Recht vor die Therapie zu beenden, da so die Durchführung einer erfolgreichen Therapie nicht möglich ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Zur Beginn der Therapie werden Ihnen diese Informationen noch einmal ausführlich erläutert und schriftlich ausgehändigt.

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